Projektbeschreibung: Verbotene Bilder, manipulierte Filme (I+II)
 

Alexis Granowsky, Das Lied vom Leben, D 1931

> Alle Filme, alle Entscheide A-Z <

Projektübersicht
Alle Zensurentscheidungen im Überblick
Auswahl von 30 repräsentativen "Fällen"

Texte
Filme vor Gericht
Films before the court
Institutionelle Filmzensur in der Weimarer Republik
Film und Zensur

Hinweise
Abkürzungen
Benutzungshinweis: PDF-Dateien
Literaturliste


Links
Verbotene Photos (DIF)
Komm. Linksammlung
Collate - Das virtuelle Forschungszentrum zur europäischen Filmzensur

Mail
Mail

Impressum
Datenschutzerklärung

 

  Verbotene Bilder, manipulierte Filme (I+II)
Zur Edition der Zensurentscheidungen der Berliner Film-Oberprüfstelle aus den Jahren 1920 bis 1938


Das Deutsche Filminstitut - DIF präsentiert nach Abschluß der zweiten Projektphase eine vervollständigte und damit einzigartige Sammlung von erhaltenen Dokumenten mit insgesamt 7.000 Seiten zur Filmzensur in Deutschland. Die über drei Jahre erstellte Edition dokumentiert die Entscheide samt Begründungen, die die Berliner Film-Oberprüfstelle zwischen 1920 und 1938 gefällt hat, zu insgesamt 890 deutschen und internationalen Filmen. Die digitalisierten Originaldokumente stehen dabei als PDF-Dateien zur Verfügung, sind über Filmtitel aufrufbar und insoweit erschlossen, als eine Dokumentation die Zensurgeschichte des jeweiligen Filmes auflistet. Als weiterer Komfort stehen den Nutzern umfangreiche filmographische Informationen zur Verfügung, die auf die Stammdaten der DIF-Datenbank zurückgreifen, sowie eine interne Suchmaschine, mit der sich das gesamte Datenmaterial recherchieren läßt. Damit sind nun weite Teile dieses wichtigen Teils der Zensurgeschichte zusammen hängend dokumentiert. Eine vergleichende Untersuchung auf europäischer Ebene wird zur Zeit in dem Projekt Collate vorbereitet.

Die nun abgeschlossene Edition wurde wesentlich von der Deutschen Forschungsgemeinschaft gefördert. Sie besteht aus der DIF-eigenen Sammlung von Zensurentscheidungenn, die in einer ersten Phase bis 2000 ediert wurden, und jenen Dokumenten, die das Institut danach im Bayerischen Hauptstaatsarchiv, München, dem Württembergischen Hauptstaatsarchiv, Stuttgart, dem Sächsischen Hauptstaatsarchiv, Dresden, dem Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, Berlin-Dahlem, dem Bundesarchiv Berlin-Lichterfelde und dem Bundesarchiv-Filmarchiv, Berlin, ermittelt hat. Dort fanden sich auch Entscheide der Filmprüfstellen München und Berlin, Briefwechsel zwischen den Behörden und Widerrufsanträge der Länderregierungen, die nunmehr die Internet-Edition bereichern.

Seit Inkrafttreten des Reichslichtspielgesetzes am 12. Mai 1920 mußten in Deutschland alle Filme (mit Ausnahme von Wochenschauen und Lehrfilmen) vor ihrer Aufführung von den amtlichen Prüfstellen in Berlin oder München zugelassen werden. Die Zulassung hatte reichsweit Gültigkeit. Gegen die Entscheidung konnten die Antragsteller, also die Produzenten oder Filmverleiher, aber auch Teilnehmer der Prüfkammer, Beschwerde einlegen. Auf Seiten des Staates bestand die Möglichkeit des Widerrufantrages, der von den Landesbehörden, in der Regel von den Innenministerien, gestellt werden mußte. Die Berliner Oberprüfstelle, die dem Reichsinnenministerium unterstellt war, hatte in diesen Fällen neu über die Zulassung der Filme zu beraten.

Mit der ausführlichen Darlegung der Motive für Verbot oder Zulassung nach Schnittauflagen geben die vorliegenden Dokumente Aufschluß über die Spruchpraxis der Zensurbehörde, ihren politischen Rechtsruck in den letzten Jahren der Weimarer Republik und die Zensur des NS-Regimes. Aufschlußreich sind in diesem Zusammenhang die Verbote ehedem zugelassener Filme, die nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten am 30. Januar 1933 in Form von Listen ausgesprochen wurden. Damit war ein erster Schritt zur Beseitigung der Diskursivierung der Zensur getan. Die für den Weimarer Staat so charakteristische Nachzensur wurde in eine Vorzensur umgewandelt, u.a. mit Hilfe eines Reichsfilmdramaturgen versuchte das Propagandaministerium, die Filmproduktion unter seine Kontrolle zu bringen.

Außer mit den Dokumenten werden dreißig ausgesuchte Filme deutscher und internationaler Produktion auch ausführlich mit Inhaltsangaben, Fotos und zeitgenössischen Kritiken aus Fach- und Tagespresse vorgestellt. Ihr Beispiel dient als Einstieg in die komplexe Thematik und kann einen Eindruck von dem Verfahren und der zeitgenössischen Debatte über Filmzensur vermitteln. Besonders anschaulich wird dies anhand von einigen integrierten Filmausschnitten (wie etwa bei Ludwig der Zweite, König von Bayern) und Screenshots.

Die Prüfverfahren zogen sich, wie etwa bei Georg Wilhelm Pabsts 1925 gedrehtem sozialkritischem Film Die freudlose Gasse, Sergej M. Eisensteins Panzerkreuzer Potemkin (1926), Joe Mays Asphalt (1929) Hans Tintners Cyankali (1930) oder Slatan Dudows/Bert Brechts Kuhle Wampe (1932) oft über mehrere Monate hin und wurden von der Tages- und Fachpresse kritisch kommentiert. Ein "Film-Fall", der die politische Stimmung des Jahres 1930 in Deutschland gut vermittelt, ist die Auseinandersetzung um Lewis Milestones All Quiet on the Western Front (Im Westen nichts Neues, USA 1930). Von unverhohlenem Rassismus geprägt sind die Einsprüche gegen die Zulassung der Filme Tarzan, the Ape Man (Tarzan der Affenmensch, USA 1932) und The Prizefighter and the Lady (Männer um eine Frau) von W. S. Van Dyke.

Der Essay "Filme vor Gericht" (engl. Version "Films before the Court") führt in die deutsche Prüfpraxis in der Zeit der Weimarer Republik und der ersten Jahre des ´Dritten Reiches´ ein.

Die so aufbereiteten Prüfdokumente sind damit wichtige Primärquellen für die Film- und Medienwissenschaft, für Historiker und Juristen, die die politisch und moralisch geprägten Auseinandersetzungen, die es in der ersten deutschen Republik um den Film gab, lesbar machen.

Für ihre Hilfe bei der Recherche, Zugänglichmachung und Reproduktion von Originalquellen danken die Herausgeber den beteiligten Archiven: dem Bayerischen Hauptstaatsarchiv, München, dem Württembergischen Hauptstaatsarchiv, Stuttgart, dem Sächsischen Hauptstaatsarchiv, Dresden, dem Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, Berlin-Dahlem, dem Bundesarchiv Berlin-Lichterfelde und dem Bundesarchiv-Filmarchiv, Berlin.

Letzte Aktualisierung der Website:
Dezember 2001